Wegen des damit verbundenen Aufwandes scheuen viele Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM wird eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch zum Problem – selbst wenn das Integrationsamt zustimmt.
Kleinere Tricksereien bei der Arbeitszeit sind nach weit verbreiteter Ansicht ein Bagatellvergehen. Viele Arbeitnehmer übersehen dabei, dass die Arbeitsgerichte nicht selten ganz anderer Meinung sind, und ihr Job dadurch akut gefährdet sein kann.
Im Gegensatz zu den Fällen der häufigen Kurzerkrankungen verursachen lang andauernde Erkrankungen nur geringe Entgeltfortzahlungskosten. Dennoch können auch Fehlzeiten aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.
Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.
Auf ein inakzeptables Fehlverhalten eines Mitarbeiters müssen Personalverantwortliche mit der gebotenen Strenge reagieren. Nicht selten bleibt nur der sofortige Rauswurf. Damit auf eine fristlose Kündigung kein böses Erwachen erfolgt, sollten die wichtigsten rechtlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden.
In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, ohne einen besonderen Grund hierfür vorweisen zu müssen. Eine Kündigung ist hier sogar dann möglich, wenn der im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht.
Auch wenn für die Wirksamkeit einer Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats nicht zwingend erforderlich ist, kann ein Widerspruch des Gremiums einigen Ärger bereiten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall idealerweise vorgehen.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur schwer zu widerlegen. Die Gerichte lassen sich jedoch von allzu dreisten Lügen auch durch eine AU nicht beeindrucken, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes rechtfertigt nur dann eine betriebsbedingte Kündigung, wenn auch die Sozialauswahl fehlerfrei ist. Das BAG hat zu diesem Thema in einem aktuellen Urteil eine praxisgerechte Entscheidung getroffen. Welche Bedeutung die Rente dabei spielt, erfahren Sie hier.
Kündigungen aufgrund häufiger Kurzerkrankungen sind aus Arbeitgebersicht eine harte Nuss. Ein aktuelles Urteil des LAG Düsseldorf hat die Argumentation für Arbeitgeber in zwei wesentlichen Punkten erleichtert. Erfahren Sie nachfolgend, was es damit auf sich hat.