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Befristungsabreden

Nach dem gesetzlich verankerten Vorbeschäftigungsverbot scheidet eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich aus, wenn zwischen den Parteien bereits früher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nach einer aktuellen Entscheidung gilt dies auch bei einer 17,5 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung.

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein bei Arbeitgebern beliebtes Instrument, um die Flexibilität zu erhöhen. Doch nicht nur komplette Arbeitsverträge, sondern auch einzelne Arbeitsbedingungen können befristet werden. Welche Regelungen hier möglich und sinnvoll sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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