Die Bestimmungen des Datenschutzes werden in einigen Betrieben noch immer nicht konsequent umgesetzt und beachtet. Dass ein nachlässiger Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten teuer werden kann, zeigt die nachfolgende Entscheidung.
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.
In einem Kündigungsschutzverfahren muss ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe auch beweisen. In Ausnahmefällen kann auch der bloße Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind kein Kavaliersdelikt, bei dem Arbeitgeber wegsehen können. Die Arbeitsgerichte fahren bei Vorfällen dieser Art erfreulicherweise einen eindeutigen Kurs, wie das folgende Urteil zeigt.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt nicht zwangsläufig zur Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf das Auto angewiesen ist. Bei einem Berufskraftfahrer sieht das jedoch anders aus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Ohne Personalvermittler gestaltet sich die Suche nach geeigneten Arbeitskräften nicht selten schwierig. Besonders ärgerlich ist es, wenn es mit einer dauerhaften Anstellung nicht klappt, obwohl hohe Vermittlungsprovisionen geleistet wurden. Denn auf den Arbeitnehmer können die Kosten laut dem BAG nicht abgewälzt werden.
Das Thema Weihnachtsgeld ist ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten. Wer meint, dass hierzu bereits alles gesagt sei, der irrt. Es kommt nämlich auch hier immer wieder auf die Besonderheiten des Einzelfalles an, wie das folgende Urteil zeigt.
Die zunehmende Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice macht sich auch bei den Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bemerkbar. Häufig geht es dabei, wie im folgenden Fall, um die Anordnung zur Rückkehr in den Betrieb.
Hunde am Arbeitsplatz gelten gemeinhin als förderlich für das Betriebsklima. Kommt es jedoch zu Störungen, darf der Arbeitgeber die Mitnahme verbieten.
In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, ohne einen besonderen Grund hierfür vorweisen zu müssen. Eine Kündigung ist hier sogar dann möglich, wenn der im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht.