Kündigungen wegen vollständiger Betriebsstilllegungen sind für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach zu begründen. Dass aber auch hier Fehler passieren können, veranschaulicht ein aktuelles Urteil des LAG Köln.
Das sogenannte Dienstrad-Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit – sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern. Es verwundert nicht, dass sich
inzwischen auch die Arbeitsgerichte mit der Thematik auseinandersetzen müssen.
Regelmäßig befassen sich die Arbeitsgerichte mit Fällen, in denen es um die Frage der Rückerstattung von Fortbildungskosten geht. Nicht selten gehen die Arbeitgeber in diesen Fällen leer aus, wie auch das folgende Urteil zeigt.
Häufige Fehlzeiten sind Grundlage für eine bei jeder krankheitsbedingten Kündigung zu prüfenden negativen Gesundheitsprognose. Unfallbedingte Fehltage dürfen nach einem aktuellen Urteil in diesem Zusammenhang jedoch nicht berücksichtigt werden.
Die Bestimmungen des Datenschutzes werden in einigen Betrieben noch immer nicht konsequent umgesetzt und beachtet. Dass ein nachlässiger Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten teuer werden kann, zeigt die nachfolgende Entscheidung.
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.
In einem Kündigungsschutzverfahren muss ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe auch beweisen. In Ausnahmefällen kann auch der bloße Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind kein Kavaliersdelikt, bei dem Arbeitgeber wegsehen können. Die Arbeitsgerichte fahren bei Vorfällen dieser Art erfreulicherweise einen eindeutigen Kurs, wie das folgende Urteil zeigt.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt nicht zwangsläufig zur Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf das Auto angewiesen ist. Bei einem Berufskraftfahrer sieht das jedoch anders aus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Ohne Personalvermittler gestaltet sich die Suche nach geeigneten Arbeitskräften nicht selten schwierig. Besonders ärgerlich ist es, wenn es mit einer dauerhaften Anstellung nicht klappt, obwohl hohe Vermittlungsprovisionen geleistet wurden. Denn auf den Arbeitnehmer können die Kosten laut dem BAG nicht abgewälzt werden.