Der aus der Leiharbeit bekannte Grundsatz des Equal-Pay soll die Lohngleichheit von Leiharbeitnehmern mit der Stammbelegschaft sichern. Die Stammbelegschaft kann sich laut einem aktuellen Urteil nicht auf Grundsatz berufen.
Bisher galt der Grundsatz, dass Kündigungen unwirksam sind, sofern bei der zuständigen Agentur für Arbeit keine oder eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige eingegangen ist. Dies könnte sich zukünftig ändern, wenn der europäische Gerichtshof grünes Licht gibt.
Aktuell zieht eine Streikwelle durch das Land und es scheint, dass das Streikrecht nahezu grenzenlos ausgeübt werden kann. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt folgendes Urteil.
Auch wenn das Auto in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung verliert, ist ein Dienstwagen als Vergütungsbestandteil noch immer sehr attraktiv. Deshalb darf die Nutzung auch nicht ohne weiteres widerrufen werden.
Der erste Eindruck zählt auch beim Arbeitszeugnis. Selbst ein inhaltlich gutes Zeugnis wird entwertet, wenn die äußere Form nicht stimmt. Was verlangt werden kann und was nicht, zeigt ein aktuelles Urteil.
Unlängst hatte das LAG Schleswig-Holstein Arbeitnehmern ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ in der Freizeit zugesprochen. Das BAG lässt diese These jedoch nicht als unumstößlichen Grundsatz gelten, wie das nachfolgende Urteil zeigt.
Teilzeitwünsche stellen Unternehmen häufig vor organisatorische Probleme. Da der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit jedoch gesetzlich verankert ist, kann er vonseiten des Arbeitgebers nur mit einem schlüssigen Organisationskonzept abgelehnt werden.
Die Arbeitsgerichte sind sich bei der Beurteilung einzelner Rechtsfragen nicht immer einig. Aktuell vertritt das LAG Baden-Württemberg eine andere Meinung zum Thema Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte als das sächsische LAG.
Wird in einem Kündigungsschutzprozess ein Vergleich geschlossen, so geschieht dies in der Regel, um einen endgültigen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen. Umso ärgerlicher ist es, wenn später doch noch auf Wiedereinstellung geklagt wird.
Die Übermittlung eines Kündigungsschreibens bereitet in der Praxis häufig Probleme. Wenn nicht gerade ein zuverlässiger Bote zur Verfügung steht, ist nach Auffassung zahlreicher Arbeitsgerichte das Einwurf-Einschreiben ein guter Weg.