Die Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben bei vielen Beschäftigten zu Verunsicherung geführt, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Klare Anweisungen schaffen hier Abhilfe.
Eine Mitarbeiterin möchte ihre Elternzeit wegen finanzieller Gründe vorzeitig beenden und an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, der inzwischen neu besetzt ist. Hat sie Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit und ihren alten Arbeitsplatz?
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.
Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die Digitalisierung der Arbeit hat in der Arbeitswelt das Problem der „ständigen Erreichbarkeit“ aufgeworfen. In rechtlicher Hinsicht gibt es hier mehrere Aspekte zu beachten, die Personalverantwortliche im Blick haben sollten.
Während die Digitalisierung in vielen Arbeitsbereichen schon fortgeschritten ist, hinkt sie in der Personalarbeit in vielen Unternehmen noch etwas hinterher. Dabei bietet die digitale Personalakte viele Vorteile – auch wenn die Digitalisierung von Vorgängen nicht in jedem Fall das geeignete Mittel ist. Lesen Sie hier, auf was Sie bei Ihrer Personalarbeit achten müssen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Arbeitnehmern an Bildschirmarbeitsplätzen gestärkt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was hier auf Sie zukommen kann.
Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur schwer zu widerlegen. Die Gerichte lassen sich jedoch von allzu dreisten Lügen auch durch eine AU nicht beeindrucken, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Die Nutzung sozialer Medien ist weder aus dem privaten noch aus dem betrieblichen Alltag wegzudenken. Die rechtlichen Fragen, die sich hieraus ergeben sind vielschichtig und erst teilweise von der Rechtsprechung geklärt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte.