Tarifvertragliche Regelungen werden von den Arbeitsgerichten nach weniger strengen Maßstäben überprüft als arbeitsvertragliche Klauseln. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag in Bezug nimmt – sofern alle Regelungen erfasst werden.
Nicht nur die Schulbildung ist Ländersache, auch beim Thema Bildungsurlaub pochen die Bundesländer auf ihre Gesetzgebungskompetenz. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer den Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich anerkannt.
Bei Spannungen am Arbeitsplatz wird häufig schnell der Vorwurf des Mobbings erhoben. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sollten solche Anschuldigungen stets ernst nehmen – sie müssen Auseinandersetzungen aber auch nicht überbewerten.
Die Geschenkeflut zu Weihnachten ist in den letzten Jahren, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich, spürbar zurückgegangen – nicht zuletzt wegen der angespannten Wirtschaftslage. Dennoch sollten klare Regelungen zur Annahme von Geschenken in keinem Unternehmen fehlen.
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