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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

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Arbeitsplatz mit Rollstuhl
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ihor Lukianenko

Wie jede andere Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Ergreifen einer anderen Maßnahme zu vermeiden, hat diese Vorrang.

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Schwerbehinderte
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Nicht selten betrifft eine krankheitsbedingte Kündigung Mitarbeiter, die schwer­behindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. In diesen Fällen sind die Besonderheiten des hier bestehenden Sonderkündigungsschutzes zu beachten.

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Krank am Arbeitsplatz
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Deagreez

Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.

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Prozessbeschäftigung
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Stellt sich eine fristlose Kündigung vor Gericht als unwirksam heraus, stehen häufig hohe Verzugslohnforderungen im Raum. Das Angebot einer Prozessbeschäftigung kann dieses Risiko nicht minimieren.

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Fristlose Kündigung
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Auf ein inakzeptables Fehlverhalten eines Mitarbeiters müssen Personalverantwortliche mit der gebotenen Strenge reagieren. Nicht selten bleibt nur der sofortige Rauswurf. Damit auf eine fristlose Kündigung kein böses Erwachen erfolgt, sollten die wichtigsten rechtlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden.

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Rechtssicherheit
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Ausgleichsquittungen sollen am Ende eines Arbeitsverhältnisses Klarheit über die noch bestehenden Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien schaffen. Damit dieser Zweck erreicht wird, müssen Sie unbedingt die Vorgaben der Rechtsprechung beachten.

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, ohne einen besonderen Grund hierfür vorweisen zu müssen. Eine Kündigung ist hier sogar dann möglich, wenn der im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht.

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Gibt es im Arbeitsverhältnis Unstimmigkeiten, ist es für den Arbeitgeber die einfachste Lösung, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Häufig kommt es anschließend jedoch zum Rechtsstreit, wenn den Mitarbeiter die Reue über die Eigenkündigung packt.

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Betriebsrat-Veto
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Blick in das Betriebsverfassungsrecht

Auch wenn für die Wirksamkeit einer Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats nicht zwingend erforderlich ist, kann ein Widerspruch des Gremiums einigen Ärger bereiten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall idealerweise vorgehen.

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Frau macht krank Illusion
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopoy

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur schwer zu wider­legen. Die Gerichte lassen sich jedoch von allzu dreisten Lügen auch durch eine AU nicht beeindrucken, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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