Richtiger Umgang mit Straftaten im Betrieb
Auch bei Straftaten kommt es auf den Einzelfall an
Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen am Arbeitsplatz kochen die Emotionen schnell hoch. Personalverantwortliche sollten daher nicht reflexartig kündigen, sondern die Situation sachlich prüfen. Straftaten eines Mitarbeiters sind nicht automatisch ein Kündigungsgrund, da das Arbeitsrecht keine absoluten Gründe kennt. Jede Kündigung wird einzeln auf ihre Wirksamkeit geprüft, wobei stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.
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