Ratgeber
/ 30. März 2026

Richtiger Umgang mit Straftaten im Betrieb

Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.

Auch bei Straftaten kommt es auf den Einzelfall an

Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen am Arbeitsplatz kochen die Emotionen schnell hoch. Personalverantwortliche sollten daher nicht reflex­artig kündigen, sondern die Situation sachlich prüfen. Straftaten eines Mitarbeiters sind nicht automatisch ein Kündigungsgrund, da das Arbeitsrecht keine absoluten Gründe kennt. Jede Kündigung wird einzeln auf ihre Wirksamkeit geprüft, wobei stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.

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