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Freizeit

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Kein Recht auf Unerreichbarkeit: Diese Regelungen können helfen
Bild: ©SvitianaUnuchko/iStock/Getty Images Plus

Es gibt immer wieder Situationen, in denen die Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer kurzfristig geändert werden muss. Hier stellt sich die Frage, inwieweit ein Mitarbeiter verpflichtet ist, auch in seiner Freizeit von kurzfristigen Anordnungen des Arbeit­gebers Kenntnis zu nehmen.

Unlängst hatte das LAG Schleswig-Holstein Arbeitnehmern ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ in der Freizeit zugesprochen. Das BAG lässt diese These jedoch nicht als unumstößlichen Grundsatz gelten, wie das nachfolgende Urteil zeigt.

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Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
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