Kein Recht auf Unerreichbarkeit: Diese Regelungen können helfen
BAG erteilt Recht auf Unerreichbarkeit klare Absage
In einer neueren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entgegen der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein die Verpflichtung eines Arbeitnehmers bejaht, auch in seiner Freizeit Anweisungen seines Arbeitgebers zur Arbeitszeit zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Personaltipp Ausgabe 02/24). Im konkreten Fall waren die Grundsätze zur Diensteinteilung und Anordnungen zur Arbeitszeit in einer mit dem Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung enthalten, die das BAG als wirksam und als Rechtsgrundlage für eine kurzfristige Konkretisierung der Arbeitszeit angesehen hat. Die Entscheidung des BAG enthält wichtige Grundsätze, die auch bei der Beantwortung der Frage herangezogen werden können, ob ein Arbeitnehmer auch ohne zugrunde liegende Betriebsvereinbarung verpflichtet ist, außerhalb seiner Arbeitszeit Anweisungen des Arbeitgebers entgegenzunehmen.
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