Eine Kündigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) zulässig. Vor einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen – gegebenenfalls zu geänderten Arbeitsbedingungen – weiterbeschäftigt werden kann.