Die Babyboomer gehen nach und nach in Rente. Dass der Eintritt ins Rentenalter nicht zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führt – was nicht selten weder dem Interesse des Arbeitnehmers noch dem des Arbeitgebers entspricht – kann durch rechtzeitige Vereinbarungen verhindert werden.
Dass werdende Mütter am Arbeitsplatz eines besonderen Schutzes bedürfen, ist allgemeiner Konsens. Fragen zum Mutterschutz sind dennoch immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen – vor allem wenn es um das Thema Geld geht.
Arbeit auf Abruf ist als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung attraktiv, birgt aber bei falscher Vertragsgestaltung gewisse Gefahren. Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin Brandenburg hilft ein Verweis auf das Arbeitszeitgesetz zur Schadensbegrenzung.
Das Kinder- und Elterngeld soll jungen Familien einen finanziellen Ausgleich für Belastungen während der Kindererziehung gewähren. Doch bereits während der Schwangerschaft soll die werdende Mutter finanziell abgesichert werden.
Auch wenn viele Personalverantwortliche nicht mehr auf die Aussagekraft von Zeugnissen vertrauen, müssen sich die Gerichte immer wieder mit Zeugnisstreitigkeiten beschäftigen. Nicht selten erteilen Zeugnisersteller Änderungswünschen ihrer Mitarbeiter eine Abfuhr, riskieren dadurch aber einen Streit vor dem Arbeitsgericht.
Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.
Ein Auszubildender schwänzt trotz Abmahnung wiederholt die Berufsschule. Seine schulischen und betrieblichen Leistungen sind unzureichend, unentschuldigte Fehlzeiten im Betrieb liegen jedoch nicht vor. Hätte eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand?
Nicht selten scheiden Mitarbeiter nach jahrelanger Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis aus. Wer die Möglichkeit zur Urlaubskürzung verpasst hat, muss sich auf hohe Nachforderungen einstellen. Dabei lässt sich diese Kostenfalle ganz einfach vermeiden.
Die Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ist in der Praxis der Hauptanwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung. Ein aktuelles Urteil fällt zu diesem Thema erstaunlich arbeitgeberfreundlich aus.