Die ganz überwiegende Anzahl von Diskriminierungsklagen beruht auf Fehlern beim Stellenbesetzungsverfahren. Laut einem Urteil des BAG ist bei der Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung besondere Vorsicht geboten.
Neben der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden angesichts des Wandels der Arbeitswelt auch Änderungen bei der zulässigen täglichen Arbeitszeit diskutiert. Bis zu einer möglichen Neuregelung sind jedoch die geltenden gesetzlichen Vorgaben weiterhin verbindlich zu beachten.
Tattoos gehören heute zum alltäglichen Erscheinungsbild. Dennoch verbleibt das Risiko etwaiger Gesundheitsfolgen nach einer Tätowierung beim Arbeitnehmer – eine Überwälzung auf den Arbeitgeber ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig.
Kein Arbeitgeber kann erwarten, dass Mitarbeiter täglich Höchstleistungen erbringen. Umgekehrt ist es jedoch auch nicht zumutbar, dauerhaft Beschäftigte zu halten, deren Leistungen deutlich hinter denen der Kolleginnen und Kollegen zurückbleiben. In solchen Fällen ist ein planvolles und strukturiertes Vorgehen erforderlich.
Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht enden häufig mit einem Vergleich, in dem die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis möglichst abschließend geregelt werden. Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub geht dies jedoch nur begrenzt.
Wer sich bei der Arbeit an einer Tasse Kaffee verschluckt, stürzt und dabei verletzt, kann unter bestimmten Umständen auf Unfallversicherungsschutz hoffen – das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Nicht selten melden sich langzeiterkrankte Mitarbeiter gegen Ende des Krankengeldbezugs bei der Personalabteilung, in der Hoffnung, dass sich doch noch ein geeigneter Arbeitsplatz im Unternehmen findet. In vielen Fällen bleibt jedoch nur der Verweis auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente.
Die jüngere Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen kann für Arbeitgeber zur Kostenfalle werden. Für Abgeltungsansprüche gilt dies jedoch nicht – selbst wenn der Urlaub in einer Bescheinigung dokumentiert ist.
Sommerliche Hitze erschwert das Arbeiten. Leichte Kleidung kann helfen, ist jedoch nicht immer mit einem professionellen Auftreten vereinbar. Eine Kleiderordnung kann hier einen verbindlichen Rahmen für das äußere Erscheinungsbild am Arbeitsplatz schaffen.