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Was gilt nach der Elternzeit? So bereiten Sie die Rückkehr richtig vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Polina Strelkova

Nach einer Elternzeit – insbesondere bei längerer Abwesenheit – gehen die Vorstellungen über den künftigen Einsatz des Mitarbeiters und die betrieblichen Bedürfnisse häufig auseinander. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig planen und gut vorbereitet in die Gespräche zur Rückkehr einsteigen.

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Hier ist Handeln Pflicht!
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Sexuelle Belästigung ist erschreckender Arbeitsalltag Laut einer im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführten Studie war jede elfte beschäftigte Person – rund neun Prozent – in den vorangegangenen drei Jahren von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Opfer sind überwiegend Frauen, aber auch Männer sowie trans- und intergeschlechtliche Personen. Die Praxis…

Das Wissen und die Qualifikation der Belegschaft sind ein wesentlicher Wertfaktor jedes Unternehmens. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels sind kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen unverzichtbar. Um sich gegen finanzielle Verluste abzusichern, sollten entsprechende vertragliche Regelungen getroffen werden.

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Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.

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Urlaubsgewährung: Auf das richtige Handling kommt es an
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Urlaub dient der Erholung und trägt damit maßgeblich zur Gesundheit der Beschäftigten bei. Die gesetzlichen Vorgaben zum Urlaub entsprechen jedoch nicht immer den individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Für Personalverantwortliche kann dies eine Herausforderung bedeuten.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die ganz überwiegende Anzahl von Diskriminierungsklagen beruht auf Fehlern beim Stellenbesetzungsverfahren. Laut einem Urteil des BAG ist bei der Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung besondere Vorsicht geboten.

Neben der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden angesichts des Wandels der Arbeitswelt auch Änderungen bei der zulässigen täglichen Arbeitszeit diskutiert. Bis zu einer möglichen Neuregelung sind jedoch die geltenden gesetzlichen Vorgaben weiterhin verbindlich zu beachten.

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Strategien und Maßnahmen bei Minderleistung
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Kein Arbeitgeber kann erwarten, dass Mitarbeiter täglich Höchstleistungen erbringen. Umgekehrt ist es jedoch auch nicht zumutbar, dauerhaft Beschäftigte zu halten, deren Leistungen deutlich hinter denen der Kolleginnen und Kollegen zurückbleiben. In solchen Fällen ist ein planvolles und strukturiertes Vorgehen erforderlich.

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