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Geringfügige Beschäftigung

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.

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