Krank im Auslandsurlaub: Laut einem aktuellen Urteil des BAG können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Entgeltfortzahlung trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verweigern. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Krankschreibung im Inland.
Auch Arbeitnehmer müssen bei einer Kündigung die gesetzlichen Formvorschriften einhalten. Eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, und für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund. Arbeitgeber sollten bei unwirksamen Arbeitnehmerkündigungen mit Bedacht handeln, sei es durch eine eigene Kündigung, eine Abmahnung oder das Einstellen der Lohnzahlung.