Minijobs: Wichtige Neuerung bei der Rentenversicherung
Auch geringfügig Beschäftigte unterliegen der Rentenversicherungspflicht
Während geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht befreit sind, gilt seit 2013 auch für Minijobs eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass aus dem tatsächlichen Verdienst der volle Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten ist, der im laufenden Jahr 2026 18,6 % beträgt. Von diesem Beitrag zahlt der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer 3,6 %.
Besonderheit:…