Ratgeber
/ 30. Juli 2026

Minijobs: Wichtige Neuerung bei der Rentenversicherung

Während die Rentenkommission in ihrem aktuellen Bericht die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs empfiehlt, ist zum 01.07. 2026 nahezu unbemerkt eine Neuregelung zur Rentenversicherungspflicht von Minijobbern in Kraft getreten.

Auch geringfügig Beschäftigte unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Während geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht befreit sind, gilt seit 2013 auch für Minijobs eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass aus dem tatsächlichen Verdienst der volle Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten ist, der im laufenden Jahr 2026 18,6 % beträgt. Von diesem Beitrag zahlt der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer 3,6 %.

Besonderheit:

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