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Versetzung

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Arbeitgeber darf nur auf gleichwertige Stelle versetzen
Bild: ©AlSimonov/gettyimages.de/

Die Versetzung von Mitarbeitern stellt ein geeignetes Mittel dar, um flexibel auf betriebliche Anforderungen zu reagieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies jedoch nur zulässig, wenn die neu zugewiesene Tätigkeit der bisherigen gleichwertig ist.

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