Trotz sorgfältiger Urlaubsplanung können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Arbeitgeber erwägen, bereits genehmigten Urlaub zu ändern oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückzurufen. Rechtlich durchsetzbar ist dies jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Über Jahre hinweg aufgebaute Urlaubskonten können bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem erheblichen Kostenfaktor werden. Über die Höhe der zu zahlenden Urlaubsabgeltung entsteht dabei häufig Streit, der vor dem Arbeitsgericht landet.