Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zum 01.01.2023 wurde der Anreiz für Rentner erhöht, trotz Rentenbezuges noch ein paar Jahre weiterzuarbeiten. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Punkte sie beachten sollten, wenn Sie die wertvolle Arbeitskraft von (Un-)Ruheständlern nutzen wollen.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes rechtfertigt nur dann eine betriebsbedingte Kündigung, wenn auch die Sozialauswahl fehlerfrei ist. Das BAG hat zu diesem Thema in einem aktuellen Urteil eine praxisgerechte Entscheidung getroffen. Welche Bedeutung die Rente dabei spielt, erfahren Sie hier.