Während in manchen Branchen Personal abgebaut wird, suchen andere Unternehmen weiterhin dringend Fachkräfte. Um das altersbedingte Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge abzufedern, hat der Gesetzgeber im Rentenrecht Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen geben Anlass für ein kurzes Update.
Nicht selten melden sich langzeiterkrankte Mitarbeiter gegen Ende des Krankengeldbezugs bei der Personalabteilung, in der Hoffnung, dass sich doch noch ein geeigneter Arbeitsplatz im Unternehmen findet. In vielen Fällen bleibt jedoch nur der Verweis auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente.
Die Babyboomer gehen nach und nach in Rente. Dass der Eintritt ins Rentenalter nicht zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führt – was nicht selten weder dem Interesse des Arbeitnehmers noch dem des Arbeitgebers entspricht – kann durch rechtzeitige Vereinbarungen verhindert werden.