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Bezahlung

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Wann Duschen zur bezahlten Arbeitszeit zählt
Bild: ©PeopleImages/gettyImages.de

Das BAG hatte in der jüngeren Vergangenheit die Grundsatzfrage entschieden, wann Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeits­zeit zählen. Das LAG Nürnberg hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob und wann Duschen zur bezahlten Arbeitszeit gehört.

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