Die letztjährige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zeiterfassung hat für Aufregung im Arbeitgeberlager gesorgt. Vielfach wurde seitdem das „Aus“ der Vertrauensarbeitszeit verkündet – zu Unrecht, sofern gewisse Vorgaben eingehalten werden.
Gemäß der europäischen Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmer das Recht auf eine wöchentliche und eine tägliche Ruhezeit. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sich diese Ruhezeiten nicht überschneiden.
Wie gehe ich damit um, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit ständig private Nachrichten auf ihrem Smartphone checken? Tipps und rechtliche Hinweise für Arbeitgeber, um exzessive Smartphone-Nutzung im Job zu unterbinden.
Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die Digitalisierung der Arbeit hat in der Arbeitswelt das Problem der „ständigen Erreichbarkeit“ aufgeworfen. In rechtlicher Hinsicht gibt es hier mehrere Aspekte zu beachten, die Personalverantwortliche im Blick haben sollten.
Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.