Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal kann sich kaum ein Unternehmen leisten, Mitarbeiter mit überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten vorschnell abzuschreiben. Ziel sollte vielmehr sein, sie wieder in den Betriebsablauf zu integrieren – möglichst ohne zusätzliche Belastungen.
Krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten für Betriebe stets organisatorischen und administrativen Aufwand. Die gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfachen zwar einige Abläufe, führen in der Praxis jedoch auch zu neuen Herausforderungen.
Vorstellungsgespräche sind in der Regel mit Kosten für den Stellenbewerber verbunden. Ob und in welcher Höhe sie vom Unternehmen übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier sollte jedoch mit Bedacht vorgegangen werden.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist mittlerweile als Instrument der Personal- und Gesundheitsarbeit anerkannt. Dennoch sind die Abläufe in vielen Unternehmen noch unbekannt. Hier erfahren Sie, wie ein BEM erfolgreich gestaltet werden kann und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind nach wie vor ein wichtiges Instrument bei der Personalplanung. Das Befristungsrecht enthält jedoch einige Stolperfallen, die nur durch Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung umgangen werden können.
Die gesetzliche Regelung des BEM ist rudimentär. Die Rechtsprechung hat jedoch im Laufe der Zeit Mindestanforderungen definiert, die bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen BEMs einzuhalten sind. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und welche Abläufe sich in der Praxis bewährt haben.
Früher waren Arbeitsverbote für Schwangere gängige Praxis. Das reformierte Mutterschutzrecht verfolgt hingegen das Ziel, Schwangere bestmöglich im Berufsleben zu unterstützen und gleichzeitig ihre Gesundheit zu schützen. Welche Maßnahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen dabei beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Nicht nur die Schulbildung ist Ländersache, auch beim Thema Bildungsurlaub pochen die Bundesländer auf ihre Gesetzgebungskompetenz. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer den Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich anerkannt.
Zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben bestehen besondere gesetzliche Pflichten, die bei ihrer Beschäftigung zu beachten sind. Allerdings greifen nicht alle Vorschriften bereits ab dem ersten Arbeitstag.