Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.
Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.
Die Probezeit ist manchmal zu kurz für eine sichere Prognose, ob ein neuer Mitarbeiter für seine Position geeignet ist und in den Betrieb passt. Statt einer vorschnellen Kündigung kann hier eine Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Wie die Verlängerung funktioniert, erfahren Sie hier.
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal kann sich kaum ein Unternehmen leisten, Mitarbeiter mit überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten vorschnell abzuschreiben. Ziel sollte vielmehr sein, sie wieder in den Betriebsablauf zu integrieren – möglichst ohne zusätzliche Belastungen.
Krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten für Betriebe stets organisatorischen und administrativen Aufwand. Die gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfachen zwar einige Abläufe, führen in der Praxis jedoch auch zu neuen Herausforderungen.
Vorstellungsgespräche sind in der Regel mit Kosten für den Stellenbewerber verbunden. Ob und in welcher Höhe sie vom Unternehmen übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier sollte jedoch mit Bedacht vorgegangen werden.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist mittlerweile als Instrument der Personal- und Gesundheitsarbeit anerkannt. Dennoch sind die Abläufe in vielen Unternehmen noch unbekannt. Hier erfahren Sie, wie ein BEM erfolgreich gestaltet werden kann und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind nach wie vor ein wichtiges Instrument bei der Personalplanung. Das Befristungsrecht enthält jedoch einige Stolperfallen, die nur durch Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung umgangen werden können.
Die gesetzliche Regelung des BEM ist rudimentär. Die Rechtsprechung hat jedoch im Laufe der Zeit Mindestanforderungen definiert, die bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen BEMs einzuhalten sind. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und welche Abläufe sich in der Praxis bewährt haben.