Auch wenn bestimmte Verhaltensweisen auf den ersten Blick nur die Kündigung zur Folge haben können – den absoluten Kündigungsgrund gibt es nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder zur Trennung von einem Mitarbeiter führen. Das im folgenden Beitrag erläuterte Kündigungs-ABC verschafft einen Überblick.
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug 5,16 Prozent, sodass auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Die Zustimmung des Bundesrats lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, ist aber zu erwarten.
Streit um die Befristung von Arbeitsverhältnissen entsteht in der Regel immer dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung nicht fortsetzen will. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Befristung unwirksam ist, weil grundlegende Spielregeln nicht eingehalten wurden.
Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.
Ob ein neuer Arbeitgeber eine eingeführte Praxis wie den bezahlten Sonderurlaub am Rosenmontag fortführen muss, bleibt für viele Betriebsübernehmer ein heikles Thema.
Die Probezeit ist manchmal zu kurz für eine sichere Prognose, ob ein neuer Mitarbeiter für seine Position geeignet ist und in den Betrieb passt. Statt einer vorschnellen Kündigung kann hier eine Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Wie die Verlängerung funktioniert, erfahren Sie hier.
Die Rechtsprechung lässt die arbeitnehmerschützenden Regelungen bei einem Betriebsübergang in vielen Fällen gelten. Doch nicht jede Übernahme von Vermögensgegenständen geht vor den Arbeitsgerichten als Betriebsübergang durch
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.