Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland steuert auf einen Rekordstand zu. Auch wenn das eigene Unternehmen nicht betroffen ist, sollten Personalverantwortliche die grundlegenden Fakten zum Insolvenzgeld kennen.
Angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal kann sich kaum ein Unternehmen leisten, Mitarbeiter mit überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten vorschnell abzuschreiben. Ziel sollte vielmehr sein, sie wieder in den Betriebsablauf zu integrieren – möglichst ohne zusätzliche Belastungen.
Eine Probezeitregelung sollte in keinem Arbeitsvertrag fehlen – auch nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Laut Gesetz ist auch hier eine Probezeit zulässig, allerdings mit zeitlichen Einschränkungen. Klare Vorgaben hierzu fehlen jedoch. Auch das BAG wollte sich nicht festlegen.
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung handelt er unter Umständen ordnungswidrig – schadenersatzpflichtig ist er deswegen aber noch nicht.
In betriebsratslosen Betrieben sind betriebsbedingte Kündigungen auch ohne Sozialplan möglich. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies auch, wenn bei Durchführung von Entlassungen die Betriebsratsgründung bereits im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten für Betriebe stets organisatorischen und administrativen Aufwand. Die gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfachen zwar einige Abläufe, führen in der Praxis jedoch auch zu neuen Herausforderungen.
Gerade kleinere Unternehmen scheuen oft den Aufwand, den die Durchführung eines BEM mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche rechtlichen Folgen die ordnungsgemäße Durchführung bzw. das pflichtwidrige Unterlassen des BEM für die Beteiligten haben kann.
Vorstellungsgespräche sind in der Regel mit Kosten für den Stellenbewerber verbunden. Ob und in welcher Höhe sie vom Unternehmen übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier sollte jedoch mit Bedacht vorgegangen werden.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist mittlerweile als Instrument der Personal- und Gesundheitsarbeit anerkannt. Dennoch sind die Abläufe in vielen Unternehmen noch unbekannt. Hier erfahren Sie, wie ein BEM erfolgreich gestaltet werden kann und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind.