Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Variable Vergütungssysteme und Bonusregelungen liegen derzeit voll im Trend. Das Thema Weihnachtsgeld spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle. Wer die Gratifikation beanspruchen kann und wer nicht, hängt von verschieden Faktoren ab. Welche das nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind, lesen Sie in unserem Praxisthema des Monats.
Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
Für Arbeiten, die im Betrieb nur gelegentlich und nur tageweise anfallen, besteht die Möglichkeit, Gelegenheitsarbeiter einzustellen. Es handelt sich hier um sogenannte unständig Beschäftigte, für die bestimmte Regelungen gelten. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge und neuere Entwicklungen beim Thema unständig Beschäftigte.
Bisher werden Ansprüche zur Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen nach dem Entgelttransparenzgesetz eher selten gerichtlich geltend gemacht. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg bald ändern.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.
Auch wenn ein Geschäftsführer dem Leitbild des freien Unternehmers entspricht, können Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die soziale Absicherung nicht außer Acht gelassen werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung tragen diesen Aspekten Rechnung. In welcher Form, lesen Sie hier.
Durch die Erhöhung des Mindestlohnes ist die Zahlung eines zusätzlichen Weihnachtsgeldes für viele Betriebe nicht mehr realisierbar. Die Anrechnung dieser Leistungen auf den Mindestlohn ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen.