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Allgemein

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Ein Mann hat seine Büromaterialien in einen Karton gepackt
Bild: ©pcess609/iStock/Getty Images Plus

Erfahren Sie alles Wissenswerte über die verhaltensbedingte Kündigung in unserem umfassenden Online-Seminar.

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Streitfall Kündigung: Wissen, was auf Sie zukommt
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/CantralITAlliance

Kündigungen gehören zum gefahrenträchtigen Teil der Personal­arbeit. Die Risiken können jedoch begrenzt werden, wenn zwingende Formalien, grundlegende gesetzliche Anforderungen sowie die geltende Rechtsprechung beachtet werden.

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Geldschein in Schloss
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andreynikolajew

Verspätet erteilte Auskünfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben in der jüngeren Vergangenheit häufig Schadenersatzklagen provoziert. Dies könnte sich laut einem aktuellen Urteil ändern.

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Regelungen für den Umgang mit Kunden sind Chefsache
Bild: ©Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Kundenorientiertes Auftreten ist für einen nachhaltigen Erfolg eines jeden Unternehmens unerlässlich. Wie sich die Mitarbeiter gegenüber Kunden zu verhalten haben, sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern zur Chefsache gemacht werden.

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Bürokratie Abbau Stempel
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Design Rage

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat am 18.10.2024 den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Arbeit als Personal­verantwortliche bedeutet.

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Klaps auf Po rechtfertigt Rauswurf
Bild: ©Jacob Wackerhausen/iStock/Getty Images Plus

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Erfreulicherweise greifen immer mehr Unternehmen bei derlei Vorfällen hart durch und kündigen den Tätern fristlos. Die Arbeitsgerichte unterstützen diese Nulltoleranzstrategie zumeist.

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So vermeiden Sie Fehler bei der Freistellung von der Arbeitspflicht
Bild: ©Tijana Simic/iStock/Getty Images Plus

Bei gravierenden Problemen in einem Arbeitsverhältnis kann es aus verschiedenen Gründen ratsam sein, den Mitarbeiter nicht weiterzubeschäftigen – auch nicht bis zu seinem rechtlichen Ausscheiden. Was bei einer Freistellung zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Gruppe verschiedener Menschen: AGG
Bild: ©Lacheev - getty images

Erfahren Sie alles Wissenswerte über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in unserem umfassenden Online-Seminar.

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