Kündigungen gehören zum gefahrenträchtigen Teil der Personalarbeit. Die Risiken können jedoch begrenzt werden, wenn zwingende Formalien, grundlegende gesetzliche Anforderungen sowie die geltende Rechtsprechung beachtet werden.
Verspätet erteilte Auskünfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben in der jüngeren Vergangenheit häufig Schadenersatzklagen provoziert. Dies könnte sich laut einem aktuellen Urteil ändern.
Kundenorientiertes Auftreten ist für einen nachhaltigen Erfolg eines jeden Unternehmens unerlässlich. Wie sich die Mitarbeiter gegenüber Kunden zu verhalten haben, sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern zur Chefsache gemacht werden.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat am 18.10.2024 den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Arbeit als Personalverantwortliche bedeutet.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Erfreulicherweise greifen immer mehr Unternehmen bei derlei Vorfällen hart durch und kündigen den Tätern fristlos. Die Arbeitsgerichte unterstützen diese Nulltoleranzstrategie zumeist.
Bei gravierenden Problemen in einem Arbeitsverhältnis kann es aus verschiedenen Gründen ratsam sein, den Mitarbeiter nicht weiterzubeschäftigen – auch nicht bis zu seinem rechtlichen Ausscheiden. Was bei einer Freistellung zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.