Befristete Arbeitsverhältnisse haben den Vorteil, dass die Beendigung nicht von den Unwägbarkeiten einer Kündigung abhängig ist. Bei zweckbefristeten Arbeitsverhältnissen ist dennoch ein formeller Abschluss erforderlich. Hier erfahren Sie, was es in diesem Zusammenhang konkret zu tun gilt.
Das Grundprinzip eines jeden Arbeitsverhältnisses „kein Lohn ohne Arbeit“ gilt nicht immer. Obwohl die Ausnahmen von diesem Grundsatz ihren guten Grund haben, bedeuten sie doch einen erheblichen Kostenfaktor für jedes Unternehmen. Was es hier zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer nicht nur vor Diskriminierungen durch den Arbeitgeber oder Kollegen schützen, sondern auch vor Benachteiligungen durch Dritte. Hier ist nach einem aktuellen Urteil der Arbeitgeber in der Pflicht.
Wirtschaftsverbände erachten die übermäßigen Regularien und bürokratischen Verfahren als wesentliche Ursache für die anhaltend schlechte Konjunktur. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV“ soll hier Abhilfe schaffen.
Die Schlagkraft von Gewerkschaften hängt entscheidend von der Anzahl ihrer Mitglieder ab. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Mitgliederwerbung für die Gewerkschaften effektiv sein muss. Doch nicht jedes Mittel ist hier erlaubt.
Streitigkeiten über Fragen der Anordnung und Vergütung von Überstunden beschäftigen die Arbeitsgerichte seit jeher. In einer grundsätzlichen Frage herrscht nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts nunmehr Klarheit.
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 den neuen Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Da die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 positiv war und 6,44 % betrug, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben. Für 2025 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.
Aufhebungsverträge sollen eigentlich spätere Auseinandersetzungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindern. Werden die dort getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht korrekt ausgeführt, wird dieses Ziel verfehlt und Streit ist vorprogrammiert.
Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.