Neben der Energiekrise ist der Mangel an qualifiziertem Personal derzeit die größte Herausforderung für Unternehmen. Arbeitgeber sollten sich vor diesem Hintergrund nicht sperren, wenn Mitarbeiter den Wunsch nach Fortbildung äußern. Allerdings muss die betriebliche Fort- und Weiterbildung klar geregelt sein.
Dass sich Mitarbeiter nach einer Eigenkündigung krankmelden, ist in der betrieblichen Praxis gang und gäbe. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zwangsläufig den Lohn fortzahlen.