Rückruf aus dem Urlaub ist nur in Ausnahmefällen denkbar
Urlaubsgenehmigung ist verbindliche Freistellung
Mit der Genehmigung des Urlaubs erklärt der Arbeitgeber verbindlich die Freistellung von der Arbeitspflicht für den betreffenden Zeitraum. Ein einmal gewährter Urlaub kann daher grundsätzlich weder einseitig widerrufen noch unterbrochen werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer verreist ist oder den Urlaub zu Hause verbringt.
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