Keine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung

Nur schwerwiegende Verfehlungen können Verdachtskündigung rechtfertigen
Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine Verdachtskündigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt sie zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass der Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung gerichtet ist, die – sollte sie sich bestätigen – eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Typische Anwendungsfälle sind Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Untreue zulasten des Arbeitgebers.
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