Keine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung
Da bereits der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung ein Arbeitsverhältnis massiv belasten kann, ist nach der Rechtsprechung unter besonderen Umständen eine Kündigung auch ohne einen Beleg für das Fehlverhalten rechtens. Eine vorherige Anhörung des Betroffenen ist dabei jedoch Pflicht.
Nur schwerwiegende Verfehlungen können Verdachtskündigung rechtfertigen
Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine Verdachtskündigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt sie zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass der Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung gerichtet ist, die – sollte sie sich bestätigen – eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Typische Anwendungsfälle sind Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Untreue zulasten des Arbeitgebers.
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