Update Rente: Was Personalverantwortliche jetzt wissen müssen
„Rentenpaket“ enthält Neuregelungen zu Befristungen
Im vergangen Jahr wurde in der Politik ein erbitterter Streit über das Rentenpaket geführt, in dessen Mittelpunkt die Festsetzung des Rentenniveaus von 48% des früheren Gehalts bis ins Jahr 2031 und die sogenannte Mütterrente III standen. Nachdem schließlich eine Einigung gefunden und die entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet wurde, ist zum 01.01.2026 außerdem eine im Rentenpaket enthaltene Neuregelung im Befristungsrecht in Kraft getreten.
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