Abfindungen schaffen schnelle Rechtssicherheit

Anspruch auf Abfindung? Ein weitverbreiteter Irrglaube
Ein weit verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern ist die Annahme, sie hätten bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Tatsächlich verfolgt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und nicht, sie durch Abfindungen „abzulösen“. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht daher nicht einmal bei sehr langer Betriebszugehörigkeit. Ein Abfindungsanspruch entsteht nur dann, wenn die Zahlung ausdrücklich zugesagt wurde, z. B. in
…