Abfindungen schaffen schnelle Rechtssicherheit
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Dennoch steht es dem Arbeitgeber frei, einem Mitarbeiter auf freiwilliger Basis eine Abfindung anzubieten – etwa um einen langwierigen Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Kündigung zu vermeiden und zügig Rechtssicherheit herzustellen.
Anspruch auf Abfindung? Ein weitverbreiteter Irrglaube
Ein weit verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern ist die Annahme, sie hätten bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Tatsächlich verfolgt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und nicht, sie durch Abfindungen „abzulösen“. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht daher nicht einmal bei sehr langer Betriebszugehörigkeit. Ein Abfindungsanspruch entsteht nur dann, wenn die Zahlung ausdrücklich zugesagt wurde, z. B. in
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