Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde eine Änderung beschlossen, welche die sogenannte Fünftel-Regelung betrifft, die bei Zahlung von Abfindungen häufig vereinbart wurde. Von einer solchen Vereinbarung sollten Sie künftig absehen. Die Gründe hierfür erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.
Aufhebungsverträge sollen eigentlich spätere Auseinandersetzungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindern. Werden die dort getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht korrekt ausgeführt, wird dieses Ziel verfehlt und Streit ist vorprogrammiert.
Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Unterbreitet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Abfindungsangebot, so tut er dies in der Regel, um einen Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten es sich grundsätzlich sehr gut überlegen, ob sie durch Zocken um eine höhere Abfindungssumme die Streitlust des Arbeitgebers befeuern.