Bei einer Kündigung in der Probezeit muss der Arbeitgeber zwar keine Gründe darlegen, wohl aber den Zugang der Kündigung nachweisen. Dass dabei auch mehrere Zeugen nicht immer weiterhelfen, zeigt ein aktuelles Urteil.
Als Personalverantwortlicher sind Sie besonders gefordert, wenn die Kündigung von Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz bevorsteht. Auch diese Beschäftigten sind nicht unkündbar, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Schutzvorschriften beachtet und die erforderlichen Hürden überwunden werden.
Die gesetzliche Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage dient der schnellen Herstellung von Rechtssicherheit – bei einer erst nachträglich bekannt gewordenen Schwangerschaft greift sie jedoch nach aktueller Rechtsprechung nicht.
Unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz bestehen für die Kündigung bestimmter Mitarbeiter zusätzliche Hürden, die nur gemeistert werden können, wenn die Bestimmungen zum Sonderkündigungsschutz beachtet werden.
Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich – sofern sie verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, hat dies laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg jedoch keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz.
Erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist, wenn wiederholte Kundenbeschwerden über einen Mitarbeiter das Risiko eines Auftragsverlustes bergen und der Mitarbeiter nach einem Kundenwechsel nicht mehr voll ausgelastet wäre.
Eine Schwangerschaft hat für Arbeitnehmerinnen in der Vergangenheit häufig das berufliche „Aus“ bedeutet. Die Reform des Mutterschutzes aus dem Jahr 2018 verfolgte das Ziel, werdende Mütter in Arbeit zu halten. Durch welche Maßnahmen der Gesetzgeber dieses Ziel umsetzte, erfahren Sie hier.
Bei einer unwirksamen Kündigung besteht für den Arbeitgeber das Risiko, rückständiges Gehalt zahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in diesem Zusammenhang bei der Anrechnung anderweitigen oder böswillig unterlassenen Verdienstes auf das Gehalt eine arbeitgeberfreundliche Tendenz eingeschlagen.
Wirtschaftsexperten prognostizieren auch für das Jahr 2024 eine Rezession. Für einige Unternehmen bedeutet dies, dass betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich werden. Welche Spielregeln es hier zu beachten gilt, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.
Neben finanziellen Anreizen und flexiblen Bedingungen hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit können Zusagen zu einem verbesserten Kündigungsschutz bei einem Stellenbewerber den letzten Kick zum Arbeitsplatzwechsel geben.