Böswillig unterlassener Verdienst kann angerechnet werden
Arbeitnehmer verhindert Vermittlungsbemühungen
Einem Arbeitnehmer wurde im November 2017 fristlos gekündigt, woraufhin er Kündigungsschutzklage erhob. Bei der Agentur für Arbeit hatte er sich zwar unverzüglich arbeitssuchend gemeldet, dort aber erklärt, er könne sich auf vorgeschlagene Stellen bewerben, wenn man ihn dazu zwinge, potenziellen Arbeitgebern werde er jedoch noch vor einem Vorstellungsgespräch mitteilen, dass mit seinem letzten Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren laufe und er dort unbedingt weiterarbeiten wolle. Die Agentur für Arbeit verhängte zunächst eine Sperrzeit, unterbreitete dem Arbeitnehmer aber nachfolgend keine Stellenangebote.
…