Nicht selten werden gute Zwischenzeugnisse ausgestellt, um unliebsamen Mitarbeitern einen zügigen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen. Wer so vorgeht, kann sich jedoch leicht ein Eigentor schießen, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine wesentliche Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe. Beleidigungen können daher auch Personen mit Sonderkündigungsschutz den Job kosten.