Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.
Kann einem Standortleiter gekündigt werden, der seine Pflichten vernachlässigt – trotz Vertrag als leitender Angestellter? Und was gilt, wenn er seine Position zwar innehat, die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllt? Wir erklären, wann eine Kündigung möglich und warum eine sorgfältige Dokumentation entscheidend ist.
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann eine Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot unwirksam sein. Besonders bei Probezeitkündigungen spielt dieses Verbot in der arbeitsgerichtlichen Praxis eine wichtige Rolle.
Es ist erfreulich, dass die Rechtsprechung zunehmend kritisch prüft, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) tatsächlich den Nachweis einer Erkrankung erbringen. Gleichwohl bleibt die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtlich anspruchsvoll
Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem zu Kündigenden auch zugeht. Wer für die Zustellung den Weg des Einwurfeinschreibens wählt, muss im Streitfall für den Zugang die richtigen Nachweise vorlegen können.
Bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitgeber vor Gericht erfahrungsgemäß häufig einen schweren Stand. Wer den Wegfall eines Arbeitsplatzes im Kündigungsschutzprozess jedoch nachvollziehbar erklären kann, hat durchaus Aussicht auf Erfolg, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ohne behördliche Zustimmung ist die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter unzulässig. Der Sonderkündigungsschutz greift aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat oder vom Mitarbeiter rechtzeitig darüber informiert wird.