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Kündigung

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Das ABC der Kündigungsgründe
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Thomas Nuehnen

Auch wenn bestimmte Verhaltensweisen auf den ersten Blick nur die Kündigung zur Folge haben können – den absoluten Kündigungsgrund gibt es nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder zur Trennung von einem Mitarbeiter führen. Das im folgenden Beitrag erläuterte Kündigungs-ABC verschafft einen Überblick.

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Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.

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Kündigung eines leitenden Angestellten
Bild: ©filmfoto - getty images

Kann einem Standortleiter gekündigt werden, der seine Pflichten vernachlässigt – trotz Vertrag als leitender Angestellter? Und was gilt, wenn er seine Position zwar innehat, die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllt? Wir erklären, wann eine Kündigung möglich und warum eine sorgfältige Dokumentation entscheidend ist.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann eine Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot unwirksam sein. Besonders bei Probezeitkündigungen spielt dieses Verbot in der arbeitsgerichtlichen Praxis eine wichtige Rolle.

Es ist erfreulich, dass die Rechtsprechung zunehmend kritisch prüft, ob Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen (AU) tatsächlich den Nachweis einer Erkrankung erbringen. Gleichwohl bleibt die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtlich anspruchsvoll

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Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem zu Kündigenden auch zugeht. Wer für die Zustellung den Weg des Einwurfeinschreibens wählt, muss im Streitfall für den Zugang die richtigen Nachweise vorlegen können.

Bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitgeber vor Gericht erfahrungsgemäß häufig einen schweren Stand. Wer den Wegfall eines Arbeitsplatzes im Kündigungsschutzprozess jedoch nachvollziehbar erklären kann, hat durchaus Aussicht auf Erfolg, wie ein aktuelles Urteil belegt.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ohne behördliche Zustimmung ist die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter unzulässig. Der Sonderkündigungsschutz greift aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat oder vom Mitarbeiter rechtzeitig darüber informiert wird.

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