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Strategien und Maßnahmen bei Minderleistung
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Arbeitszeugnis Seite 2
Recht auf Korrektur eines böswilligen Zeugnisses ist nicht verwirkt
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.