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Arbeitszeugnis

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Entgeltfortzahlung: Wer zahlt wann - und wie lange?
Bild: Ralf Liebhold – getty images

Krankschreibung, eAU, Langzeiterkrankung – als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht. Unser Webinar zeigt, was Sie leisten müssen, welche Fristen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

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Zeugnis ist Eintrittskarte zum Vorstellungsgespräch
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mediaphotos

Auch in der modernen Arbeitswelt bleibt das Arbeitszeugnis ein unverzichtbares Instrument. Für Bewerber ist es die Möglichkeit, sich von der Masse abzuheben, für Personalverantwortliche ist es ein Anhaltspunkt für die Vorauswahl zum Vorstellungsgespräch.

Während die Tätigkeitsbeschreibung dem branchenüblichen Sprachgebrauch entspricht, hat sich hinsichtlich der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in der Praxis eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die jeder Personalverantwortliche kennen sollte. Unverzichtbar ist insbesondere die Kenntnis der Zufriedenheitsskala.

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Diese rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Panya Mingthaison

Zeugnisstreitigkeiten entzünden sich nicht nur an der inhaltlichen Bewertung eines Mitarbeiters, sondern ebenso häufig an formalen Aspekten. Welche Standards dabei zu beachten sind, damit Streit nicht bereits aus diesem Grund entsteht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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So muss ein qualifiziertes Zeugnis aussehen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hirun

Das gängige Zeugnis in der Praxis ist das qualifizierte Arbeitszeugnis. In Bezug auf Form, Erscheinungsbild und Inhalt gelten nach dem Gesetz und der Rechtsprechung bestimmte Vorgaben, die vom Mitarbeiter – notfalls gerichtlich – eingefordert werden können. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Vorsicht! Zeugnisabschluss hat es in sich
Bild: Mohit Ahuja - getty images

Nicht nur die abschließende Leistungsbeurteilung, auch die Aussagen über das Verhalten und die Schlussformel können Aufschluss geben, ob ein Bewerber in die engere Auswahl bei der Stellenbesetzung einzubeziehen ist.

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Ein „gutes“ Zeugnis ist kein Selbstläufer
Bild: ©Lukassek/iStock/Getty Images Plus

Auch wenn viele Personalverantwortliche nicht mehr auf die Aussagekraft von Zeugnissen vertrauen, müssen sich die Gerichte immer wieder mit Zeugnisstreitigkeiten beschäftigen. Nicht selten erteilen Zeugnisersteller Änderungswünschen ihrer Mitarbeiter eine Abfuhr, riskieren dadurch aber einen Streit vor dem Arbeitsgericht.

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Keine Rücknahme der Dankesformel im Zeugnis
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/David Gyung

Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Emotionen sollten bei diesem Thema besser außen vor bleiben, wie das nachfolgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.

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