Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.
Die Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben bei vielen Beschäftigten zu Verunsicherung geführt, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Klare Anweisungen schaffen hier Abhilfe.
Seit dem 01.01.2023 ist die bisher landläufig als „gelber Schein“ bezeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitestgehend Geschichte. Was Sie zur neu eingeführten elektronischen AU wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Dass sich Mitarbeiter nach einer Eigenkündigung krankmelden, ist in der betrieblichen Praxis gang und gäbe. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zwangsläufig den Lohn fortzahlen.