Arbeit auf Abruf ist als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung attraktiv, birgt aber bei falscher Vertragsgestaltung gewisse Gefahren. Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin Brandenburg hilft ein Verweis auf das Arbeitszeitgesetz zur Schadensbegrenzung.
Aufhebungsverträge sollen eigentlich spätere Auseinandersetzungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindern. Werden die dort getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht korrekt ausgeführt, wird dieses Ziel verfehlt und Streit ist vorprogrammiert.
Stellenausschreibungen sind noch immer der erste Anknüpfungspunkt für Entschädigungsklagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung. Zum Glück verfügen die Arbeitsgerichte hier über Augenmaß.
Äußerungen und Kommentare in den sozialen Netzwerken sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Nicht immer hilft es, wenn sich der postende Mitarbeiter auf seine Meinungsfreiheit beruft.
Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich – sofern sie verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, hat dies laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg jedoch keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall sind umfangreicher als diejenigen anderer Versicherungsträger bei privaten Unfällen. Deshalb ist das BSG immer wieder mit der Frage befasst, was als Arbeitsunfall gilt.
Die Corona-Pandemie hat auch im arbeitsrechtlichen Bereich eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, die erst nach und nach durch die Gerichte geklärt wurden. Eine grundlegende Frage wurde jetzt durch das BAG beantwortet.
Mit Spannung wurde eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage erwartet, unter welchen Voraussetzungen das Duschen nach der Arbeit zur bezahlten Arbeitszeit zählt. Nun liegt das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts endlich vor.
Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 wurde der Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Wer die seitdem geltenden strengen Regelungen nicht beachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, auch wenn es sich „nur“ um Formfehler handelt.
Mitunter spielt es eine erhebliche Rolle, wann genau ein Kündigungsschreiben im Briefkasten des Kündigungsempfängers landet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zumindest bei der Zustellung durch die Post in einem aktuellen Urteil für Klarheit gesorgt.