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Urteile

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Immer mehr Arbeitnehmer haben ihre Lebensumstände auf eine Beschäftigung im Homeoffice abgestellt. Es liegt auf der Hand, dass der Rückruf in den Betrieb nicht selten zum Streit führt – insbesondere, wenn dieser 500 km von der Wohnung entfernt ist.

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Das Gesetz lässt die Kürzung von Sonderzuwendungen bei Krankheit ausdrücklich zu. Nach einem aktuellen Urteil ist bei der Inflationsausgleichprämie (IAP) sogar eine vollständige Streichung zulässig.

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Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.

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Arbeit auf Abruf ist als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung attraktiv, birgt aber bei falscher Vertragsgestaltung gewisse Gefahren. Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin Brandenburg hilft ein Verweis auf das Arbeitszeitgesetz zur Schadensbegrenzung.

Aufhebungsverträge sollen eigentlich spätere Auseinandersetzungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindern. Werden die dort getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht korrekt ausgeführt, wird dieses Ziel verfehlt und Streit ist vorprogrammiert.

Stellenausschreibungen sind noch immer der erste Anknüpfungspunkt für Entschädigungsklagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung. Zum Glück verfügen die Arbeitsgerichte hier über Augenmaß.

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Äußerungen und Kommentare in den sozialen Netzwerken sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Nicht immer hilft es, wenn sich der postende Mitarbeiter auf seine Meinungsfreiheit beruft.

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Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich – sofern sie verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, hat dies laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg jedoch keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz.

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Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall sind umfangreicher als diejenigen anderer Versicherungsträger bei privaten Unfällen. Deshalb ist das BSG immer wieder mit der Frage befasst, was als Arbeitsunfall gilt.

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Die Corona-Pandemie hat auch im arbeitsrechtlichen Bereich eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, die erst nach und nach durch die Gerichte geklärt wurden. Eine grundlegende Frage wurde jetzt durch das BAG beantwortet.

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