Muss jahrelang nicht genommener Urlaub abgegolten werden, kann dies teuer werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Höhe der Urlaubsabgeltung nach der Vergütung zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet.
Angesichts der hohen Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim ist damit zu rechnen, dass immer mehr Beschäftigte ihre Angehörigen im Rahmen der Familienpflegezeit zu Hause pflegen möchten. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann ein entsprechender Antrag jedoch abgelehnt werden.
Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.
Die ganz überwiegende Anzahl von Diskriminierungsklagen beruht auf Fehlern beim Stellenbesetzungsverfahren. Laut einem Urteil des BAG ist bei der Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung besondere Vorsicht geboten.
Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht enden häufig mit einem Vergleich, in dem die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis möglichst abschließend geregelt werden. Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub geht dies jedoch nur begrenzt.
Wer sich bei der Arbeit an einer Tasse Kaffee verschluckt, stürzt und dabei verletzt, kann unter bestimmten Umständen auf Unfallversicherungsschutz hoffen – das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Nicht selten versuchen Arbeitnehmer nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, sich aus den unterschiedlichsten Gründen auf dessen Unwirksamkeit zu berufen. Vor Gericht haben sie damit jedoch nur in Ausnahmefällen Erfolg, wie auch ein aktuelles Urteil des LAG Nürnberg belegt.
Die gesetzliche Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage dient der schnellen Herstellung von Rechtssicherheit – bei einer erst nachträglich bekannt gewordenen Schwangerschaft greift sie jedoch nach aktueller Rechtsprechung nicht.
Arbeitszeitverstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen für ein Unternehmen führen, sondern auch das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Vertrauensverhältnis erheblich belasten. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, dass solche Verstöße schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Verlockung ist groß, durch die Beschäftigung vermeintlich selbstständiger Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Wenn die Sozialversicherungsträger diese jedoch als Scheinselbstständige einstufen, kann dies erhebliche Folgen haben.