Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die Digitalisierung der Arbeit hat in der Arbeitswelt das Problem der „ständigen Erreichbarkeit“ aufgeworfen. In rechtlicher Hinsicht gibt es hier mehrere Aspekte zu beachten, die Personalverantwortliche im Blick haben sollten.
Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.