Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.
Geringfügig Beschäftigte werden vielfach nicht nur in zeitlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht nicht als vollwertige Mitarbeiter angesehen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht ein deutliches Wort gegen die Benachteiligung von Minijobbern gesprochen.