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450-€-Job

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.

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Lohnverteilung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/calvste

Geringfügig Beschäftigte werden vielfach nicht nur in zeitlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht nicht als vollwertige Mitarbeiter angesehen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht ein deutliches Wort gegen die Benachteiligung von Minijobbern gesprochen.

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